Beitragsordnung
gültig ab 01. Januar 2020
(z. Zt. 19 %) in € |
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120.001,- bis 140.000,- | 235,29 | 44,71 | 280,00 |
100.001,- bis 120.000,- | 210,08 | 39,92 | 250,00 |
80.001,- bis 100.000,- | 184,87 | 35,13 | 220,00 |
10,92
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2,08
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13,00
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Das Jahreseinkommen ist die Summe aus dem Jahresbruttoeinkommen auf der Lohnsteuerbescheinigung einschl. Vorsorgebezüge, Abfindungen, steuerfreie AG-Zuschüsse sowie der Gesamtbetrag der Einnahmen aus allen weiteren Einkunftsarten wie z.B. Rentenbezüge, Altersvorsorgeleistungen, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, Unterhaltsleistungen und Sonstige.
Im Falle einer Zusammenveranlagung von Ehegatten werden die Jahreseinkommen addiert. Voraussetzung dafür ist, dass beide Mitglied des Lohnsteuerhilfevereins sind. Liegt Teilzeitbeschäftigung, Arbeitslosigkeit, Krankheit etc. vor, werden die bezogenen Lohnersatzleistungen auf das Jahreseinkommen angerechnet und der Beitrag daraus ermittelt.
Lohnsteuerbetreuung Sachsen e. V.
Lohnsteuerhilfeverein